Pflegehilfsmittel

Viele wissen es nicht: Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € im Monat. Hier erfahren Sie, was dazugehört – und wie Sie die Pflegehilfsmittel erhalten.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind z. B.:

  • Einmalhandschuhe
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen
  • Desinfektionsmittel

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern – wie etwa:

  • Greifhilfen
  • Rollstuhl
  • rutschfeste Matten
  • Lagerungshilfen
  • Trinkbecher mit Spezialgriff
  • Pflegebürsten oder Duschhilfen

Tipp: Welche Hilfsmittel im Einzelfall sinnvoll sind, hängt vom individuellen Bedarf ab. Unser Pflegehilfsmittel-Test unterstützt Sie dabei, gezielt die passenden Produkte zu finden. Basierend auf wenigen Angaben zu Ihrer Pflegesituation erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Um Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse zu erhalten, muss in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vorliegen. Je nach Hilfsmittel unterscheidet sich der Ablauf:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Online-Bestellung über Versanddienstleister: Am einfachsten ist die Bestellung über einen Versanddienstleister. Die Produkte werden monatlich versandkostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Dienstleister und Ihrer Pflegekasse, sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
     Hier können Sie beispielsweise ganz einfach und kostenlos Pflegehilfsmittel bestellen. 
  • Abholung in Apotheke oder Sanitätshaus: Alternativ können Sie Pflegehilfsmittel monatlich in einer teilnehmenden Apotheke oder einem Sanitätshaus abholen. Auch hier rechnet der Anbieter in der Regel direkt mit der Kasse ab.
  • Kostenerstattung bei Selbstkauf: Sie können die Hilfsmittel auch selbst kaufen und bei der Pflegekasse eine Kostenerstattung beantragen. Dazu benötigen Sie eine Genehmigung sowie die Zahlungsbelege.

Technische Hilfsmittel

Diese Produkte sind in der Regel verordnungspflichtig. Eine Verordnung kann durch den behandelnden Arzt oder in manchen Fällen auch durch eine Pflegeberatung ausgestellt werden. Sie reichen die Verordnung bei einem Sanitätshaus oder einem anderen zugelassenen Dienstleister ein. Dieser beantragt die Kostenübernahme bei der Pflege- oder Krankenkasse für Sie. Anschließend wird geprüft, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht. 

Wer übernimmt die Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Produkte zur Erleichterung der Pflege dienen.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro monatlich für zugelassene Produkte. Diese werden in der Regel voll übernommen.
  • Technische Hilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Miete oder einen Großteil der Anschaffungskosten für technische Pflegehilfsmittel. In vielen Fällen fällt nur ein geringer Eigenanteil an – meist 10 % des Preises, maximal jedoch 25 € pro Hilfsmittel.

Gut zu wissen: Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen. Die Befreiung muss bei der Pflegekasse beantragt werden – gern unterstützen wir Sie dabei.

FAQ

Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel, wenn sie zu Hause gepflegt werden.
Die Pflegekassen übernehmen bis zu 42 € pro Monat für zugelassene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Technische Hilfsmittel werden ebenfalls übernommen, ggf. mit einer gesetzlichen Zuzahlung von max. 25 €.

Das geht auf drei Wegen:

  1. Online-Bestellung bei einem zugelassenen Anbieter (z. B. Pflegebox): Die Kasse zahlt direkt, Lieferung monatlich frei Haus.
  2. Apotheke oder Sanitätshaus vor Ort: Dort kann monatlich abgeholt werden.
  3. Selbst kaufen & erstatten lassen: Dazu ist eine Genehmigung und Quittung notwendig.

Typische Produkte sind:

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Hände- oder Flächendesinfektionsmittel

Hierzu zählen z. B.:

  • Pflegebetten
  • Lagerungskissen
  • Duschhocker
  • Greifhilfen

Diese müssen in der Regel vom Arzt oder einer Pflegefachkraft verordnet werden.

Ja. Wenn Sie über einen Anbieter bestellen, können Sie Ihre monatliche Box individuell anpassen – solange die Produkte von der Pflegekasse zugelassen sind und der Gesamtwert 42 € nicht überschreitet.

Nein – bei den meisten Anbietern erfolgt die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Nur bei Selbstkauf erfolgt zunächst eine Vorleistung mit späterem Erstattungsantrag.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in der Regel monatlich automatisch geliefert. Technische Hilfsmittel werden einmalig bereitgestellt oder ausgeliehen.

Am besten über einen Pflegehilfsmittel-Test oder Beratung. MeinePflege+ hilft, je nach Pflegesituation eine passende Auswahl zu treffen.

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