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Chiara B.
Stand: Februar 19, 2026

MDK-Termin absagen wegen Krankheit: So funktioniert’s

Inhalt

Der Brief vom Medizinischen Dienst liegt auf dem Küchentisch, der Termin steht fest, und dann erwischt Sie ausgerechnet jetzt eine Erkältung oder etwas Schlimmeres. Sie liegen flach und fragen sich, wie Sie das jetzt regeln sollen. Schließlich geht es bei diesem Termin um Ihre Pflegeeinstufung oder die Prüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Da können Sie nicht einfach wegbleiben.

Die gute Nachricht: Sie können Ihren MDK-Termin bei Krankheit selbstverständlich absagen. Allerdings sollten Sie dabei einige wichtige Punkte beachten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Kann ich meinen MDK-Termin absagen, wenn ich krank bin?

Ja, Sie können und sollten Ihren Termin beim Medizinischen Dienst absagen, wenn Sie krank sind. Krankheit zählt zu den sogenannten wichtigen Gründen, die eine Absage rechtfertigen.

Der Gesetzgeber hat in den Paragraphen 60 bis 66 des Ersten Sozialgesetzbuches zwar eine Mitwirkungspflicht festgelegt, diese kennt aber auch Grenzen. Sie müssen grundsätzlich zu Terminen erscheinen und sich untersuchen lassen. Gleichzeitig darf niemand von Ihnen verlangen, dass Sie trotz akuter Erkrankung einen solchen Termin wahrnehmen.

Eine akute Erkrankung erfüllt genau diese Voraussetzungen. Sie dürfen absagen, ohne dass Ihnen daraus rechtliche Nachteile entstehen. Entscheidend bleibt nur, dass Sie rechtzeitig absagen und den neuen Termin dann auch wahrnehmen.

Wie sage ich den MDK-Termin wegen Krankheit ab?

Der wichtigste Grundsatz: Handeln Sie so schnell wie möglich. Je früher Sie den Medizinischen Dienst über Ihre Verhinderung informieren, desto besser. Am besten greifen Sie zum Telefon, sobald Sie merken, dass Sie nicht erscheinen können.

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Wo finde ich die richtige Telefonnummer?

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Kontaktdaten der Medizinischen Dienste nach Bundesländern.

BundeslandTelefonnummerErreichbarkeit
Nordrhein0211/1382-200Mo bis Fr 7:30–17:30 Uhr
Bayern089/159060-5555Online-Formular jederzeit
Westfalen-Lippe0251/6930-8000E-Mail: [email protected]
Berlin-Brandenburg030/202023-4000Mo bis Do 7:00–17:00, Fr 7:00–15:00 Uhr
Sachsen-AnhaltZentrale ServicenummerMo bis Fr 8:00–18:00, Sa 9:00–12:00 Uhr

Eine bundesweite Übersicht aller Kontaktdaten finden Sie auf www.medizinischerdienst.de unter der Rubrik der einzelnen Bundesländer.

Welche Informationen sollten Sie beim Anruf bereithalten?

Halten Sie bei Ihrem Anruf folgende Angaben bereit:

  • Aktenzeichen aus dem Terminschreiben des Medizinischen Dienstes
  • Vor- und Nachname der Person, die begutachtet werden soll
  • Geburtsdatum der zu begutachtenden Person
  • Ihre Versichertennummer bei der Krankenkasse
  • Den Grund für die Absage, also Ihre Krankheit
  • Das voraussichtliche Datum, ab dem Sie wieder verfügbar sind

Brauchen Sie ein ärztliches Attest für die Absage?

Die Frage nach dem Attest hängt von der Art der Begutachtung ab. Die folgende Tabelle zeigt, wann ein Attest empfohlen oder notwendig ist.

Art der BegutachtungAttest erforderlich?Empfehlung
PflegebegutachtungNicht zwingendEmpfohlen bei kurzfristiger oder mehrfacher Absage
ArbeitsunfähigkeitsprüfungJa, unbedingtLassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass Sie nicht erscheinen konnten
Wiederholte AbsageDringend empfohlenSchützt Sie vor Zweifeln der Krankenkasse

Zusätzlich zur telefonischen Absage empfiehlt sich immer eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Brief. So haben Sie einen Nachweis, falls es später zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Welche Gründe akzeptiert der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst akzeptiert verschiedene Gründe für eine Terminabsage. Nicht jeder Grund wird jedoch gleichermaßen anerkannt.

Welche Gründe werden akzeptiert?

  • Eine akute Erkrankung, die Sie am Erscheinen hindert
  • Ein Krankenhausaufenthalt zum Zeitpunkt des Termins
  • Ein Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung
  • Wichtige Facharzttermine, die sich nicht verschieben lassen
  • Regelmäßige Behandlungen wie Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie
  • Ein Todesfall in der Familie oder im nahen Umfeld

Welche Gründe werden nicht akzeptiert?

Einen geplanten Urlaub erkennt der Medizinische Dienst nicht als wichtigen Grund an. Der Medizinische Dienst Bayern weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie andere Termine verschieben müssen, wenn ein Begutachtungstermin ansteht. Auch Routineuntersuchungen oder private Verabredungen gelten nicht als akzeptable Absagegründe.

Wie formulieren Sie die Absage richtig?

Telefonische Absage

Ein Beispiel für Ihre telefonische Absage: „Guten Tag, mein Name ist [Ihr Name]. Ich habe am [Datum] um [Uhrzeit] einen Termin zur Begutachtung. Mein Aktenzeichen lautet [Nummer]. Ich muss diesen Termin leider wegen einer akuten Erkrankung absagen. Können wir direkt einen neuen Termin vereinbaren? Ab dem [Datum] bin ich voraussichtlich wieder verfügbar.“

Schriftliche Absage

Für eine schriftliche Absage können Sie folgende Formulierung verwenden: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich den vereinbarten Termin zur Begutachtung am [Datum] um [Uhrzeit] wegen einer akuten Erkrankung leider nicht wahrnehmen kann. Mein Aktenzeichen lautet [Nummer] und meine Versichertennummer ist [Nummer]. Ein ärztliches Attest kann ich Ihnen auf Wunsch nachreichen. Ich bitte Sie, mir einen neuen Termin anzubieten. Voraussichtlich stehe ich ab dem [Datum] wieder zur Verfügung.“

Was passiert, wenn Sie den Termin nicht absagen?

Wenn Sie ohne Absage nicht erscheinen, müssen Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.

Welche Folgen drohen bei der Pflegebegutachtung?

  • Der Medizinische Dienst führt die Begutachtung nach Aktenlage durch, was meist zu Ihrem Nachteil ausfällt
  • Die Pflegekasse kann die Einstufung in einen Pflegegrad komplett verweigern
  • Die beantragten Leistungen können Ihnen vollständig versagt werden
  • Eine Neuterminierung verzögert sich um mehrere Wochen bis Monate

Welche Folgen drohen bei der Arbeitsunfähigkeitsprüfung?

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein unentschuldigtes Nichterscheinen beim MDK den Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen lassen kann. Die möglichen Folgen sind gravierend:

  • Ihre Lohnfortzahlung kann rückwirkend entfallen
  • Ihr Krankengeld kann mit sofortiger Wirkung eingestellt werden
  • Die Beweiskraft Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird stark erschüttert

Die Behauptung, Sie hätten die Einladung nie erhalten, schützt Sie nicht. Die Beweislast liegt bei Ihnen, und dieser Nachweis gelingt in der Praxis nur sehr selten.

Was passiert nach der Absage?

Wie lange dauert es bis zum neuen Termin?

Nach einer Absage müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen rechnen. Ihr Auftrag wird wieder in die Warteschlange eingereiht. Bei hohem Auftragsaufkommen bedeutet das eine Wartezeit von mehreren Wochen bis Monaten.

Was sollten Sie nach der Absage beachten?

  • Bleiben Sie unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar
  • Reagieren Sie schnell auf neue Terminvorschläge
  • Halten Sie alle medizinischen Unterlagen für den neuen Termin bereit
  • Informieren Sie Angehörige über den neuen Termin, damit jemand Sie begleiten kann

Checkliste: MDK-Termin wegen Krankheit absagen

Sofort erledigen:

  • Den Medizinischen Dienst telefonisch kontaktieren
  • Aktenzeichen und Versichertennummer bereithalten
  • Den Grund nennen und nach neuem Termin fragen
  • Notieren, wann Sie angerufen haben und mit wem Sie gesprochen haben

Innerhalb der nächsten Stunden:

  • Die telefonische Absage schriftlich per E-Mail oder Brief bestätigen
  • Bei Arbeitsunfähigkeitsprüfung ein ärztliches Attest besorgen
  • Den behandelnden Arzt über die Situation informieren

In den folgenden Tagen:

  • Erreichbar bleiben für Rückfragen
  • Auf Post mit dem neuen Terminvorschlag achten
  • Alle medizinischen Unterlagen zusammenstellen

Häufige Fragen zur Absage des MDK-Termins

Kann ich den MDK-Termin ohne Angabe von Gründen absagen?

Ja, grundsätzlich können Sie den Termin absagen, ohne einen Grund zu nennen. Bei Krankheit sollten Sie den Grund jedoch unbedingt angeben, weil Sie sich damit vor negativen Konsequenzen schützen.

Wie oft darf ich den MDK-Termin absagen?

Grundsätzlich so oft wie notwendig. Allerdings verzögert jede Absage Ihre Leistungen erheblich, und mehrfache Absagen können bei der Krankenkasse Zweifel an Ihrer Mitwirkungsbereitschaft wecken.

Was passiert, wenn der Termin in meinen Urlaub fällt?

Urlaub gilt nicht als wichtiger Grund für eine Absage. Sie sollten den Termin wahrnehmen oder ihn rechtzeitig vor Ihrem Urlaubsantritt verschieben lassen.

Darf mein Angehöriger den MDK-Termin für mich absagen?

Ja, seit einer gesetzlichen Änderung Ende 2023 dürfen auch Angehörige den Termin in Ihrem Namen absagen. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie selbst zu krank sind, um zu telefonieren.

Fazit: Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Wenn Sie krank sind und Ihren MDK-Termin nicht wahrnehmen können, ist das verständlicherweise verunsichernd. Schließlich geht es um wichtige Leistungen wie Pflegegeld oder Krankengeld. Ein versäumter Termin kann tatsächlich schwerwiegende Folgen haben.

Eine Absage wegen Krankheit ist jedoch völlig legitim und muss Ihnen keine Nachteile bringen. Entscheidend ist, dass Sie sofort handeln, sobald Sie merken, dass Sie nicht erscheinen können. Rufen Sie den Medizinischen Dienst an, bestätigen Sie die Absage schriftlich und besorgen Sie sich im Zweifelsfall ein ärztliches Attest.

Dokumentieren Sie jeden Schritt. Notieren Sie, wann Sie angerufen haben, mit wem Sie gesprochen haben und was vereinbart wurde. Diese Dokumentation schützt Sie, falls später jemand behaupten sollte, Sie hätten den Termin nicht ordnungsgemäß abgesagt.

Nutzen Sie die Wartezeit auf den neuen Termin, um sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten. Mit MeinePflege+ haben Sie alle Werkzeuge an der Hand, um bestens vorbereitet in den Termin zu gehen und den Pflegegrad zu bekommen, der Ihnen zusteht.

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Chiara B.
Pflegeberaterin
Über den Autor
Ich habe Gesundheitsförderung studiert und während des Studiums in verschiedensten Pflegesettings gearbeitet. Als Entlastungskraft für gemeinnützige Vereine und auch persönlich als pflegende Enkelin kenne ich die Herausforderungen des Pflegealltags aus eigener Erfahrung. Mit meiner Arbeit möchte ich pflegenden Angehörigen verständliche und praxisnahe Orientierung geben – damit sie sich sicherer fühlen und wissen, dass sie nicht allein sind.
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