Pflegegrad beantragen: So geht’s Schritt für Schritt

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu vielen Leistungen der Pflegeversicherung. Doch wie stellt man den Antrag richtig, was ist zu beachten und welche Unterlagen werden benötigt? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Pflegegrad kommen.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen können einen Pflegegrad beantragen, wenn sie dauerhaft Hilfe im Alltag benötigen. Der Antrag kann auch durch Angehörige oder gesetzliche Vertreter gestellt werden, falls die Person selbst nicht dazu in der Lage ist.

Wichtig ist: Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn gar nichts mehr geht. Entscheidend ist die Frage, ob regelmäßig Hilfe benötigt wird, um den Alltag zu bewältigen. Sobald dieser Punkt erreicht ist, sollte ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden.

Antrag stellen

Zur Antragstellung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten.

  1. Wer den Antrag klassisch stellt, wendet sich direkt an die Pflegekasse – diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag kann formlos schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) oder telefonisch erfolgen. Viele Pflegekassen senden im Anschluss ein Antragsformular zu, in dem zusätzliche Angaben gemacht werden müssen.

  2. Alternativ können Sie den Antrag auch mit Hilfe eines kostenlosen digitalen Dienstleisters stellen – z. B. über www.digitaler-pflegeantrag.de. Dort werden Sie Schritt für Schritt in nur wenigen Minuten durch die Antragsstellung geführt. Der Antrag wird im Anschluss im Namen der pflegebedürftigen Person direkt bei der Pflegekasse eingereicht. Sie erhalten eine Bestätigung und haben Ihr Antragsdatum sicher dokumentiert. Die Antragshilfe ist kostenlos.
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Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach Antragstellung erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Dieser prüft in einem Hausbesuch, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist, um bei bestehendem Bedarf einen Pflegegrad festlegen zu können.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entscheidet über Ihren zukünftigen Pflegegrad – und damit auch über finanzielle Leistungen und konkrete Entlastung im Alltag. Eine gute Vorbereitung kann hier entscheidend sein.

Tipp: In unserer Online-Schulung zur Vorbereitung auf die Begutachtung erfahren Sie, worauf es beim Hausbesuch ankommt, wie Sie sich mit einfachen Mitteln optimal vorbereiten können und wie der Pflegegrad letztlich berechnet wird. Darüber hinaus erhalten Sie Antwort auf typische Fragen und nützliche Hilfsmittel, um sich optimal vorzubereiten.

Bescheid abwarten und Leistungen prüfen

Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie einen Bescheid. Enthält dieser einen Pflegegrad, können Sie je nach Pflegegrad beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Unterstützung im Alltag beantragen. Welche Leistungen Ihnen genau zustehen und wie Sie die beantragen, können Sie in unserem Online-Portal ganz einfach nachlesen.

Hinweis: Wenn kein oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Wie das richtig geht, können Sie hier nachlesen. Auch beim Widerspruch kann MeinePflege+ Sie unterstützen.

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FAQ

Ja – z. B. über www.digitaler-pflegeantrag.de. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und erhalten eine Bestätigung mit Antragsdatum.
Ja. Angehörige oder gesetzliche Vertreter:innen dürfen den Antrag stellvertretend stellen. Eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde kann notwendig sein.
Der Antrag kann auch telefonisch oder digital erfolgen. Wichtig ist, dass ein konkretes Antragsdatum vorliegt.

Die Entscheidung sollte spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung vorliegen. Üblich sind 4–6 Wochen.

Nein. Die Pflegekasse bzw. der Medizinische Dienst meldet sich proaktiv zur Terminvereinbarung.
Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Pflegekasse, wenn Sie den Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können.
Dann können Sie Widerspruch einlegen. In vielen Fällen lohnt sich das – wir helfen Ihnen gern dabei.
Rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung – nicht erst ab dem Tag der Begutachtung.
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