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Chiara B.
Stand: Februar 20, 2026

Können Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?

Inhalt

Du pflegst einen Angehörigen zu Hause und hast vom Entlastungsbetrag gehört. 131 Euro im Monat, die die Pflegekasse zahlt.

Klingt erstmal gut. Aber dann die Frage: Kannst du als pflegender Angehöriger dieses Geld eigentlich selbst bekommen? Die kurze Antwort: Nein, nicht direkt. Der Entlastungsbetrag wird niemals bar an pflegende Angehörige ausgezahlt. Aber es gibt Wege, wie deine Familie trotzdem davon profitieren kann.

In diesem Artikel erklären wir dir, was der Entlastungsbetrag ist, wofür du ihn nutzen kannst und welche Möglichkeiten es für Angehörige tatsächlich gibt.

Was fällt alles unter den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich 131 Euro, also bis zu 1.572 Euro pro Jahr. Die Erhöhung von zuvor 125 Euro erfolgte im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) um 4,5%. Das Geld ist allerdings zweckgebunden. Du kannst es nicht einfach abheben und frei verwenden. Stattdessen werden damit bestimmte Leistungen finanziert.

Einsatz des Entlastungsbetrags: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe

Von dem Entlastungsbetrag können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden:

  • Haushaltshilfen für Putzen, Waschen und Einkaufen
  • Alltagsbegleitung wie Spazierengehen oder Vorlesen
  • Stundenweise Betreuung zur Entlastung der Angehörigen
  • Nachbarschaftshilfe, sofern das jeweilige Landesrecht das zulässt

Private Hilfe ohne Anerkennung wird nicht erstattet

Wichtig: Es muss sich immer um anerkannte oder zugelassene Angebote handeln. Reine private Nachbarhilfe ohne Anerkennung ist nach der aktuellen Rechtslage grundsätzlich nicht über den Entlastungsbetrag erstattungsfähig.

Das Bundessozialgericht hat das 2023 in einem Urteil bestätigt (Az. B 3 P 6/23 R). Im konkreten Fall hatte eine Frau mit Pflegegrad 3 ihre Nachbarin regelmäßig für Haushaltshilfe bezahlt und monatlich zwischen 400 und 600 Euro ausgegeben. Sie reichte die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, um zumindest den Entlastungsbetrag erstattet zu bekommen. Die Kasse lehnte ab, das Gericht bestätigte die Ablehnung. Begründung: Die Nachbarin hatte keine Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde als Anbieterin von Unterstützungsleistungen.

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Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag?

Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist das große Pflegebudget für professionelle Pflegeeinsätze. Sie steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu und umfasst je nach Pflegegrad mehrere hundert Euro im Monat. Damit werden körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Haushaltsführung durch einen Pflegedienst bezahlt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist dagegen ein kleineres Zusatzbudget speziell für Entlastung und Alltagsunterstützung. Er steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege zu und beträgt einheitlich 131 Euro im Monat.

Kurz gesagt: Die Pflegesachleistung deckt die professionelle Pflege ab, der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige entlasten und den Alltag des Pflegebedürftigen unterstützen.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag im Jahr 2026?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim als Zuschuss für Entlastungszwecke genutzt werden.

Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch

Es spielt keine Rolle, wie hoch der Pflegegrad ist. Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegegrade gleich viel: 131 Euro monatlich, also bis zu 1.572 Euro pro Jahr. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Es reicht, die Rechnungen und Belege bei der Pflegekasse einzureichen.

Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse?

Der Entlastungsbetrag funktioniert nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Du bekommst also kein Geld auf dein Konto überwiesen, das du frei ausgeben kannst. Stattdessen nimmst du eine anerkannte Leistung in Anspruch, bezahlst sie zunächst selbst und reichst dann die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet dir die Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags.

Abtretungserklärung erspart Vorleistung

Es gibt auch eine einfachere Variante: Viele Dienste bieten eine Abtretungserklärung an. Du unterschreibst einmal und der Dienst rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. So musst du nicht in Vorleistung gehen.

Nicht genutztes Budget bis Juni des Folgejahres ansparen

Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie werden im laufenden Kalenderjahr angespart. Restbeträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer also 2025 nichts vom Entlastungsbetrag nutzt, hat bis zum 30. Juni 2026 ein Budget von 1.572 Euro zur Verfügung. Danach verfällt das Guthaben.

Umwandlungsanspruch erhöht das Budget deutlich

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können ihr Budget für Entlastungsleistungen deutlich aufstocken. Nach § 45a Abs. 4 SGB XI lassen sich bis zu 40% der nicht genutzten Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln. Das ergibt folgende maximale Budgets pro Monat:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (kein Umwandlungsanspruch)
  • Pflegegrad 2: 131 Euro + 318 Euro = 449 Euro
  • Pflegegrad 3: 131 Euro + 599 Euro = 730 Euro
  • Pflegegrad 4: 131 Euro + 744 Euro = 875 Euro
  • Pflegegrad 5: 131 Euro + 920 Euro = 1.051 Euro

Wichtig: Der Umwandlungsbetrag kann ausschließlich für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Außerdem kann das nicht genutzte Umwandlungsbudget nicht angespart werden, anders als der Entlastungsbetrag selbst.

Können Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?

Nein, Angehörige können den Entlastungsbetrag nicht direkt bekommen. Der Anspruch steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu, nicht den pflegenden Angehörigen. Das Geld wird niemals bar ausgezahlt und kann auch nicht einfach an Familienmitglieder weitergegeben werden.

Nahe Verwandte als Nachbarschaftshelfer ausgeschlossen

Auch als Nachbarschaftshelfer können nahe Angehörige den Entlastungsbetrag nicht abrechnen. Die Landesgesetze schließen Verwandte bis zum zweiten Grad aus. Das betrifft:

  • Eltern und Kinder
  • Geschwister
  • Großeltern und Enkelkinder
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder
  • Stiefkinder
  • Schwager und Schwägerinnen

Außerdem darf die Person nicht mit dem Pflegebedürftigen in einer häuslichen Gemeinschaft leben und nicht als Pflegeperson eingetragen sein.

Verwandte ab drittem Grad können abrechnen

Verwandte ab dem dritten Grad können dagegen als Nachbarschaftshelfer auftreten. Dazu zählen:

  • Tante und Onkel
  • Nichte und Neffe
  • Cousin und Cousine
  • Urgroßeltern und Urenkel

Sie müssen allerdings die Voraussetzungen des jeweiligen Landesrechts erfüllen, zum Beispiel einen Qualifizierungskurs absolvieren und gegenüber der Pflegekasse zum Datenabgleich einwilligen.

Praxisbeispiel: So nutzt Familie Meier den Entlastungsbetrag

Frau Meier ist 82 Jahre alt, hat Pflegegrad 3 und wird zu Hause von ihrer Tochter Lisa gepflegt. Lisa wohnt im selben Haus. Frau Meier erhält Pflegegeld in Höhe von 599 Euro pro Monat, das sie an Lisa als Anerkennung weitergibt. Aber kann Lisa auch den Entlastungsbetrag bekommen?

Nein. Lisa ist Verwandte ersten Grades und lebt in häuslicher Gemeinschaft mit ihrer Mutter. Sie kann den Entlastungsbetrag weder direkt erhalten noch als Nachbarschaftshelferin abrechnen.

Trotzdem kann die Familie den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen:

  • Frau Meier beauftragt einen anerkannten Haushaltshilfe-Service, der einmal im Monat putzt. Kosten: etwa 80 Euro im Monat. Lisa hat dadurch etwas weniger Arbeit.
  • Frau Meiers Nichte Maria meldet sich als Nachbarschaftshelferin an. Als Verwandte dritten Grades darf sie das. Sie absolviert den Qualifizierungskurs und hilft ab und zu bei Arztbesuchen.
  • Frau Meier spart den Rest des Entlastungsbetrags mehrere Monate an und finanziert damit einmal im Jahr den Fensterputz.

Indirekte Entlastung durch finanzierte Hilfsangebote

Auch wenn Angehörige den Entlastungsbetrag nicht direkt erhalten, profitieren sie indirekt davon. Wenn der Pflegebedürftige eine Haushaltshilfe oder Tagespflege über den Entlastungsbetrag finanziert, werden die pflegenden Angehörigen entlastet. Sie haben dann Zeit für sich, für den Beruf oder einfach zum Durchatmen.

Pflegegeld als Alternative für finanzielle Anerkennung

Wer als Angehöriger eine finanzielle Anerkennung für die Pflege möchte, sollte sich das Pflegegeld ansehen. Das wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei an die pflegende Person weitergegeben werden:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

Fazit: Entlastungsbetrag hilft Angehörigen indirekt, nicht durch Auszahlung

Der Entlastungsbetrag ist kein Geld, das pflegende Angehörige einfach auf ihr Konto bekommen. Er ist zweckgebunden und wird nur für anerkannte Leistungen erstattet. Nahe Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad können ihn auch nicht als Nachbarschaftshelfer abrechnen.

Trotzdem profitiert die ganze Familie vom Entlastungsbetrag. Wenn damit eine Haushaltshilfe, Tagespflege oder Alltagsbegleitung finanziert wird, bekommen pflegende Angehörige Freiräume. Mit dem Umwandlungsanspruch lässt sich das Budget sogar auf bis zu 1.051 Euro pro Monat aufstocken. Am Ende geht es genau darum: Entlastung für die Menschen, die täglich pflegen.

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Chiara B.
Pflegeberaterin
Über den Autor
Ich habe Gesundheitsförderung studiert und während des Studiums in verschiedensten Pflegesettings gearbeitet. Als Entlastungskraft für gemeinnützige Vereine und auch persönlich als pflegende Enkelin kenne ich die Herausforderungen des Pflegealltags aus eigener Erfahrung. Mit meiner Arbeit möchte ich pflegenden Angehörigen verständliche und praxisnahe Orientierung geben – damit sie sich sicherer fühlen und wissen, dass sie nicht allein sind.
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